MMag. Maximilian Höltl

Ihr Rechtsanwalt in 1010 Wien und 3500 Krems an der Donau

Unverbindliches Orientierungsgespräch

Mein Anspruch

Rechtliche Beratung von Privatpersonen und Unternehmen auf höchstem Niveau

Sie suchen professionelle rechtliche Unterstützung insbesondere in den Bereichen Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht oder Erbrecht zu transparenten und fairen Konditionen? Als Anwalt mit Kanzleisitz im Herzen von Wien und Sprechstelle in Krems an der Donau ist es mein Ziel, für meine MandantInnen in jedem Fall die beste Lösung zu finden. Das bedeutet für Sie, in jeder noch so schwierigen Situation einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite zu haben.

Leistungen

Umfassende rechtliche Beratung zum österreichischen Recht

Um meinen MandantInnen die bestmögliche Beratung bieten zu können, habe ich mich auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert, zu denen ich sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache berate und vertrete:

Immobilienrecht

  • Erstellung und Prüfung von Liegenschaftsverträgen wie Kaufverträge und Schenkungsverträge
  • Rechtliche Beratung beim Wohnungs- und Grundstückskauf
  • Übernahme von Treuhandschaften über das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer
  • Grundbuchsanträge
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Bauträgerprojekte
  • Bauvertragsrecht
  • Siehe hier für weitere Informationen

Gesellschaftsrecht

  • Rechtliche Beratung in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten
  • Unternehmensgründungen und -restrukturierungen
  • Umgründungen
  • Unternehmensakquisitionen, Anteilskäufe und -abtretungen
  • Liquidationen
  • Gewerberechtliche Beratung
  • Gesellschafterstreit
  • Haftung von Führungskräften
  • Siehe hier für weitere Informationen

Erbrecht

  • Errichtung von und Beratung zu Testatementen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Vorsorgende Vermögensübertragung
  • Rechtliche Begleitung im Verlassenschaftsverfahren
  • Vertretung in Erbstreitigkeiten
  • Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und Gläubigern
  • Siehe hier für weitere Informationen

Vertragsrecht

Mit meiner langjährigen Erfahrung in diesem Rechtsgebiet unterstütze ich Sie vollumfänglich im Zusammenhang mit allen Arten von Verträgen – von der Erstellung des Erstentwurfs über die Verhandlung mit der Gegenseite bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.

Mein Beratungsspektrum umfasst dabei etwa die Aufklärung über typische Risiken und Formschriften sowie die rechtlichen Möglichkeiten der Geltendmachung von Vertragsverletzungen und vorzeitiger Vertragsaufhebung. Zudem übernehme ich die treuhändige Abwicklung beim Immobilienkauf.

  • Kaufvertrag
  • Schenkungsvertrag
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Kreditvertrag
  • Leasingvertrag
  • Werkvertrag
  • Ehevertrag
  • Erbvertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Verbrauchervertrag

Prozessführung

  • Führung von außergerichtlichen Vergleichsgesprächen
  • Außergerichtliche Geltendmachung von Forderungen und Ansprüchen
  • Vertretung in Prozessen und Verfahren vor Gerichten und Behörden
  • Verfassen von Rechtsmitteln (Berufung, Rekurs, Revision …)

Zu meiner Person

Mein Werdegang

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Studien der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre in Wien und Schweden absolvierte ich das obligatorische Gerichtsjahr in Krems an der Donau. Danach startete meine berufliche Karriere als Rechtsanwaltsanwärter in einer Wiener Großkanzlei. Nach der fünfjährigen Ausbildungsphase und der Anwaltsprüfung im Jahr 2016 wurde ich im Dezember 2017 in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. 2020 gründete ich die Rechtsanwaltskanzlei Hoeltl mit dem Kanzleisitz in 1010 Wien und im Jahr 2023 eröffnete ich eine Sprechstelle in 3500 Krems an der Donau.

Vita

  • Seit 2020 Rechtsanwaltskanzlei Hoeltl
  • 2018 – 2020 Rechtsanwalt bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH
  • 2017 Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte
  • 2016 Rechtsanwaltsprüfung
  • 2013 – 2017 Rechtsanwaltsanwärter bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH
  • 2012 – 2013 Rechtspraktikant Bezirksgericht und Landesgericht Krems an der Donau
  • 2009 – 2012 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Universität Wien, Mag. rer. soc. oec.
  • 2007 – 2012 Studium der Rechtswissenschaften, Universität Wien, Mag. iur.
  • 2006 – 2009 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Universität Wien, Bakk. rer. soc. oec.

Honorar

Unverbindliches Orientierungsgespräch und faire Konditionen

Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihr Anliegen bei einem unverbindlichen Orientierungsgespräch, um Ihnen erste Anhaltspunkte für die mögliche weitere Vorgehensweise zu geben.

Ich biete Ihnen eine an die individuellen Bedürfnisse angepasste, faire und transparente Honorarlösung. Dabei kommen folgende alternative Abrechnungsmöglichkeiten in Betracht:

Stundensatz
Pauschalvereinbarung
Rechtsanwaltstarif
Rechtsschutzversicherung

Gerne können wir auf diese Varianten beim Erstgespräch näher eingehen.

Rezensionen

Erfahrungen meiner Mandanten

Weitere Rezensionen finden Sie bei meinanwalt.at und Google.

Häufig gestellte Fragen

Q&A

In welcher Form bieten Sie Gesprächstermine an und wie kurzfristig können diese erfolgen?

Ich stehe meinen Mandanten sowohl telefonisch, per Videokonferenz und in meinen Büros in Wien und Krems an der Donau zur Verfügung. Termine werden ausschließlich nach Vereinbarung vergeben. In dringlichen Angelegenheiten sind kurzfristige Termine jedenfalls möglich. Nähere Details dazu können gerne telefonisch im Rahmen eines ersten unverbindlichen Orientierungsgesprächs erörtert werden.

Wie kann ich sie kontaktieren?

Sie können mich per E-Mail oder per Kontaktformular kontaktieren und ich melde mich darauf verlässlich spätestens am nächstfolgenden Tag. Gerne können Sie mich aber auch telefonisch kontaktieren. Wenn Sie mich nicht erreichen sollten, rufe ich verlässlich zurück.

Wie läuft das von Ihnen angebotene unverbindliche Beratungsgespräch ab?

Ich stehe meinen Mandanten telefonisch für die Beantwortung ihrer ersten Fragen im Rahmen eines unverbindlichen Orientierungsgesprächs zur Verfügung. Dabei besprechen wir kurz den Sachverhalt, mögliche weitere Schritte und damit verbundene Kosten. Sofern dann eine weitergehende Beratung gewünscht ist, erfolgen die Durchsicht allfälliger Unterlagen und weitere Besprechungen bei mir in der Kanzlei oder per Videokonferenz auf Grundlage einer vorher abgestimmten Honorarvereinbarung.

Auf welche Rechtsbereiche haben Sie sich spezialisiert?

Aufgrund der Vielzahl an vorhandenen Rechtsgebieten und der mit jedem Rechtsgebiet einhergehenden Besonderheiten ist es nach meiner Ansicht zwingend erforderlich, die Beratungsschwerpunkte auf bestimmte Rechtsgebiete zu legen, um seinen Mandanten die bestmögliche Beratung zu Teil kommen zu lassen. Meine Kanzlei ist daher spezialisiert auf die Bereiche Liegenschafts- und Immobilienrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie das Erbrecht.

Welche Leistungen bieten Sie an im Liegenschafts- und Immobilienrecht?

Meine Kanzlei berät zu sämtlichen liegenschaftsbezogenen Aspekten, insbesondere zum Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, zu Baumängeln und Streitigkeiten aus Kaufverträgen und Werkverträgen, Schenkungen und Schenkungsverträgen, Wohnungseigentumsrecht, Miet- und Pachtverträgen, Bau- und Werkverträgen sowie Bauträgerprojekten. Für nähere Informationen siehe hier

Welche Leistungen bieten Sie an im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht?

Die unternehmens- und gesellschaftsrechtliche Beratung meiner Kanzlei umfasst insbesondere die Schwerpunkte Gesellschaftsgründung, Wahl der passenden Rechtsform, Start-Up Beratung, Unternehmensverkäufe und Umgründungen, GmbH-Recht, Erstellung und Verhandlung von jeglichen Verträgen sowie Streitigkeiten aus Verträgen und Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder mit Geschäftspartnern. Für nähere Informationen siehe hier

Welche Bereiche des Erbrechts decken Sie ab?

Die Beratungsschwerpunkte meiner Kanzlei im Erbrecht liegen in der allgemeinen erbrechtlichen Beratung, der Erstellung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen einschließlich Registrierung im Testamentsregister, der Beratung zur vorsorglichen Vermögensübertragung, der Vertretung in Verlassenschaftsverfahren, der Prüfung und Durchsetzung Ihres Anspruchs sowie Abwehr von Ansprüchen in erbrechtlichen Angelegenheiten, der Vertretung in gerichtlichen Erbschaftsstreitigkeiten, der Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern sowie der Beratung zum Pflichtteilsrecht. Für nähere Informationen siehe hier

Wie setzt sich das Honorar des Rechtsanwalts zusammen?

Das Honorar und die Art der Berechnung des Honorars wird im jeweiligen Fall mit meinen Mandanten schriftlich vereinbart. Dabei stehen grundsätzlich die Varianten Stundensatzvereinbarung und Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zur Auswahl. Im Fall von außergerichtlicher Beratung und Vertretung bietet sich die Abrechnung auf Stundensatzbasis an. Ist der Umfang der Leistungen vorab klar abgrenzbar, kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden, wie etwa bei der Errichtung eines Kaufvertrags und Übernahme der Treuhandschaft. Bei der gerichtlichen Vertretung hat die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz den Vorteil, dass der von der Gegenseite im Obsiegensfall zu leistende Kostenersatz im Wesentlichen dem Honorar des eigenen Rechtsanwalts entspricht.

Wie setzen sich die Prozesskosten zusammen und wer hat diese zu tragen?

Die Prozesskosten eines Zivilverfahrens setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten (Pauschalgebühren für jede Instanz; Zeugen- und Sachverständigengebühren), dem Honorar der Parteienvertreter und den Kosten der Parteien selbst (wie Verdienstentgang oder Reisekosten).

Zunächst hat jede Partei die durch ihre Prozesshandlungen verursachten Kosten selbst zu bestreiten. Grundsätzlich hat die vollständig unterliegende Partei ihrem Gegner dessen Prozesskosten zu ersetzen und die unterliegende Partei selbst hat keinen Kostenersatzanspruch. Ausnahmen von diesem Grundsatz stellen diverse Sonderregeln dar, etwa für den Fall bloß teilweisen Gewinnes (dann Aliquotierung nach § 43 ZPO), der Notwendigkeit der Ausmittlung zustehender Ersatzbeträge auf Grund von Sachverständigengutachten (dann dennoch in zahlreichen Fällen 100%-iger Kostenersatz, allerdings nach Maßgabe des „richtigen“ Streitwertes), der Verfahrensnichtigkeit (Kostenaufhebung oder Ersatzpflicht des „schuldigen“ Teils, idR des Klägers) und des Vergleiches (dann Regelung wie im Vergleich vereinbart, andernfalls wechselseitige Kostenaufhebung: § 47 ZPO).

Wer holt die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung ein?

Sofern eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, sollte dies ehest möglichst dem Rechtsanwalt mitgeteilt werden, damit dieser bei der Versicherung eine Deckungsanfrage stellen und um Versicherungsschutz ansuchen kann. Wird diese von der Versicherung ungerechtfertigterweise verneint, besteht noch die Möglichkeit der näheren Prüfung der Versicherungspolizze und der Versicherungsbedingungen, um daraufhin nochmals bei der Versicherung nachzuhaken. Zu beachten ist, dass in der Regel neben dem Versicherungsnehmer auch die übrigen Personen im gemeinsamen Haushalt von der Versicherung mitumfasst sind.

Siehe hier für weitere häufig gestellte Fragen

Sie erreichen mich per E-Mail, telefonisch als auch mit folgendem Kontaktformular. Gerne können Sie mir auch bereits erste Dokumente über das Kontaktformular oder per E-Mail zukommen lassen. Ich werde mich zeitnah bei Ihnen melden.

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    Kontakt

    MMag. Maximilian Höltl

    Rechtsanwalt

    Kanzleisitz:
    Zelinkagasse 6/6
    1010 Wien

    Sprechstelle:
    Schillerstraße 13/1
    3500 Krems an der Donau

    M +43 660 311 72 27
    E office@rechtsanwalt-hoeltl.at

    rechtsanwalt-hoeltl.at