MMag. Maximilian Höltl

Rechtsanwalt für Gesellschafts- und Unternehmensrecht in Wien

Unverbindliches Orientierungsgespräch

Mein Anspruch

Beratung zu sämtlichen Aspekten des österreichischen Gesellschaftsrechts und Unternehmensrechts

Als Rechtsanwalt mit dem Sitz in 1010 Wien berate ich (künftige) Unternehmer, Gesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer in ganz Österreich und darüber hinaus, insbesondere in Wien und Umgebung, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache in sämtlichen Fragen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts. Dies umfasst insbesondere die Beratung zur Rechtsformwahl, Gesellschaftsgründung, Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschaftern oder Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft, Vertragserstellung und -verhandlung und Streitigkeiten aus Verträgen, dem Gesellschaftsverhältnis oder mit Geschäftspartnern.

Es ist mein Anspruch, meinen MandantInnen als verlässlicher Ansprechpartner zu jeglichen ihrer gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung zu stehen und in jeder Situation das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Anwaltliche Beratung zum Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht in Österreich, insbesondere in Wien und Umgebung

Leistungsumfang

Ausschnittsweise dargestellt umfasst die Beratung im Gesellschaftsrecht und im Unternehmensrecht durch meine Kanzlei in Wien die Schwerpunkte Gesellschaftsgründung, Start-Up Beratung, Unternehmensverkäufe und Umgründungen, GmbH-Recht, Erstellung und Verhandlung von jeglichen Verträgen sowie Streitigkeiten aus Verträgen, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder mit Geschäftspartnern und sonstige gesellschafts- und unternehmensrechtliche Fragestellungen.

Unternehmens- und Gesellschaftsgründungen

Zu Beginn der Beratung zur Gründung einer Gesellschaft steht üblicherweise die Analyse des geplanten Geschäftsmodells und die Abwägung der Vor- und Nachteile der in Österreich zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen. Vom Einzelunternehmen über Personengesellschaften zu Kapitalgesellschaften bietet sich hier ein breites Spektrum an. Nachdem die für das jeweilige Vorhaben optimale Rechtsform ausgewählt wurde, wird in enger Zusammenarbeit der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und, falls vorhanden, mit den Mitgesellschaftern abgestimmt. Neben den Regelungen für die tägliche Zusammenarbeit wie etwa jene der Geschäftsführung oder der Vertretung im Außenverhältnis ist dabei insbesondere ein Augenmerk auf die rechtssichere Regelung unterschiedlicher Ausstiegsszenarien zu legen, da sich Streitigkeiten häufig erst dann ergeben, wenn einer oder mehrere der Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheiden (möchten). Mit einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführer ist es möglich, die Kompetenzen der jeweiligen Geschäftsführer festzulegen und gewisse Handlungen der Geschäftsführung (zumindest intern) an die Zustimmung der Gesellschafter zu binden. Aber auch weitere erforderliche Schritte im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung sind zu beachten, wie die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und die Meldungen gegenüber dem Finanzamt und der Sozialversicherung. Die adäquate steuerrechtliche Beratung ist durch eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern gewährleistet.

  • Allgemeine Beratung zur Unternehmensgründung
  • Beratung zur Rechtsformwahl
  • Erstellung und Verhandlung von Gesellschaftsverträgen und Syndikatsverträgen
  • Erstellung und Verhandlung von Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung
  • Gründung von Gesellschaften (GmbH, Offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften, etc.)

Unternehmensverkäufe und Umgründungen

Ebenso umfassen meine Leistungen die rechtliche Begleitung und Unterstützung bei jeder Art von Unternehmenskäufen und -verkäufen, Fusionen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüssen und sonstigen Umgründungen von Unternehmen. Angesichts der Komplexität der Materie und der weitreichenden gesetzlichen Bestimmungen zu derartigen Rechtsgeschäften ist die Inanspruchnahme anwaltlicher und steuerrechtlicher Beratung jedenfalls zu empfehlen. So können allein die gesetzlich angeordnete Nachhaftung des Verkäufers und die Haftung für Verbindlichkeiten durch den Käufer ohne entsprechende vertragliche Regelungen weitreichende Folgen nach sich ziehen.

  • Grundlegende Beratung zur Strukturierung der Transaktion
  • Erstellung und Verhandlung der erforderlichen Vertragsdokumentation
  • Due Diligence Prüfung
  • Übernahme von Treuhandschaften für die Kaufpreiszahlung
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen

Vertragsgestaltung und Streitigkeiten aus Verträgen

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts berate ich meine MandantInnen bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von jeglicher Art von unternehmensbezogenen Verträgen und Streitigkeiten aus Verträgen. Die vorausschauende Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung möglicher künftiger Entwicklungen soll künftige Konflikte durch präzise Formulierungen und ein umfassendes Vertragswerk schon gar nicht entstehen lassen. Darüber hinaus berate ich zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen unter Verträgen sowie zum Rücktritt und Ausstieg von Verträgen.

  • Mietverträge
  • Kaufverträge
  • Leasingverträge
  • Immobilienverträge
  • Werkverträge
  • Bauverträge
  • Finanzierungsverträge

Sonstige gesellschafts- und unternehmensrechtliche Beratung

Meine Kanzlei in Wien berät darüber hinaus zu sämtlichen weiteren Themen des Gesellschaftsrechts und Unternehmensrechts, wie etwa die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder mit Geschäftspartnern, Beratung von Geschäftsführern in Haftungsfragen und die Beratung zu allen Fragen des GmbH-Rechts. Darüber hinaus decke ich mit meiner zweiten Spezialisierung auch Ihre immobilienrechtlichen Fragen ab. In einem unverbindlichen Orientierungsgespräch erläutere ich gerne mit Ihnen Ihr Anliegen und kann dabei üblicherweise bereits die ersten Handlungsempfehlungen abgeben.

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Gesellschaften, deren Organen und Gesellschaftern
  • Geschäftsführerhaftung
  • Corporate Housekeeping
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenbuchanträge

Honorar

Unverbindliches Orientierungsgespräch und faire Konditionen

Ich biete Interessenten ein unverbindliches Orientierungsgespräch, in dem ich für Fragen zur Verfügung stehe. Dabei nehme ich den Sachverhalt auf und kann idealerweise bereits zu diesem Zeitpunkt eine erste Einschätzung der Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise abgeben.

Mein Angebot ist eine auf die jeweilige Situation angepasste, faire und transparente Honorarlösung. Dabei kommen folgende alternative Abrechnungsmöglichkeiten in Betracht:

Stundensatz
Pauschalvereinbarung
Rechtsanwaltstarif
Rechtsschutzversicherung

Gerne können wir auf diese Varianten beim Erstgespräch näher eingehen.

Rezensionen

Erfahrungen meiner Mandanten

Weitere Rezensionen finden Sie bei meinanwalt.at und Google.

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Sie erreichen mich per E-Mail, telefonisch als auch mit folgendem Kontaktformular. Gerne können Sie mir auch bereits erste Dokumente über das Kontaktformular oder per E-Mail zukommen lassen. Ich werde mich zeitnah bei Ihnen melden.

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