Welche Rechte hat ein Opfer einer Straftat?

Opfer einer Straftat können sich dem Verfahren als sogenannte Privatbeteiligte anschließen, um im Rahmen des Strafverfahrens vom Täter Schadenersatz zu verlangen. In diesem Fall wird das Opfer zur Partei des Verfahrens und kann etwa Akteneinsicht vornehmen und dem Angeklagten in der Hauptverhandlung Fragen stellen oder dies durch den eigenen Anwalt vornehmen lassen.

Der große Vorteil des Privatbeteiligtenanschlusses im Strafverfahren ist, dass mit einem geringeren Kostenrisiko als im Zivilverfahren festgestellt werden kann, ob das Opfer einen Anspruch gegen den Täter hat. In der Regel wird dem Privatbeteiligten vom Gericht schon im Strafverfahren ein symbolischer Betrag als Schadenersatz zugesprochen. Mit den darüber hinausgehenden Ansprüchen wird der Privatbeteiligte üblicherweise auf den Zivilrechtsweg verwiesen, was so viel bedeutet, wie dass dieser den Verurteilten in einem eigenen Verfahren vor den Zivilgerichten verklagen muss, wenn er mehr als den vom Strafgericht zugesprochenen Betrag wünscht. Die Verfolgung der Ansprüche im Zivilprozess wird erleichtert und das Kostenrisiko reduziert, wenn bereits eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Mit dem Anschluss als Privatbeteiligter ist es dem Opfer möglich, zur Verurteilung des Täters beizutragen, indem im Rahmen der Privatbeteiligung etwa Beweise vorgelegt werden oder das Fragerecht in der Hauptverhandlung ausgeübt wird.

Wird der Angeklagte verurteilt und dem Privatbeteiligten auch nur irgendein Betrag zugesprochen, so hat der Verurteilte gewisse, im Gesetz festgelegte Kosten der Vertretung des Privatbeteiligten zu bezahlen.

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