Wer trägt die Kosten eines Privatbeteiligtenvertreters?

Die Kosten des Rechtsanwalts für die Vertretung des Opfers im Strafverfahren als Privatbeteiligtenvertreter sind zunächst vom Opfer zu bezahlen. Die Höhe dieser Kosten kann mit dem Rechtsanwalt grundsätzlich frei vereinbart werden. Wird der Täter verurteilt und spricht das Gericht dem Opfer (Privatbeteiligten) auch nur irgendeinen Betrag als Schadenersatz zu, dann sind gewisse Kosten des Rechtsanwalts des Privatbeteiligten vom Verurteilten zu ersetzen.

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