Ich wurde verklagt. Was soll ich tun?

Wenn Sie verklagt wurden, kommt es für die weitere Vorgehensweise in erster Linie darauf an, ob der eingeklagte Anspruch zu Recht besteht. Besteht der Anspruch des Klägers zu Recht und kann dieser nicht auf einmal bezahlt werden, empfiehlt es sich, sich nicht auf den Rechtsstreit einzulassen, sondern mit dem Kläger in Kontakt zu treten und eine Ratenvereinbarung zu treffen. Es würde wenig Sinn machen, dagegen einen Einspruch zu erheben oder eine Klagebeantwortung zu verfassen, da damit das ordentliche Verfahren eingeleitet würde und somit weitere Kosten anfallen, insbesondere, wenn der Kläger anwaltlich vertreten ist.

Anders natürlich, wenn der eingeklagte Anspruch nicht zu Recht besteht oder zumindest strittig ist. Abhängig von der Art des geltend gemachten Anspruch steht dem Beklagten entweder die Möglichkeit der Erhebung eines Einspruchs oder einer Klagebeantwortung binnen einer gewissen Frist zu. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, so wird der bedingte Zahlungsbefehlt rechtskräftig und damit vollstreckbar bzw kann der Kläger ein Versäumungsurteil begehren. Auf Grundlage des rechtskräftigen Titels kann der Kläger Exekution in das Vermögen des Beklagten führen.

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