Ich habe eine Ladung zur Einvernahme bei der Polizei erhalten. Was soll ich tun?

Haben Sie eine Ladung zur Einvernahme bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, dann sollten Sie vor Ihrer Aussage Ihr Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen. Nur wenn Sie wissen, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweise gegen Sie vorliegen, können Sie sich sinnvoll verteidigen. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist es neben dem Recht, die Aussage zu verweigern, eines der elementarsten Verteidigungsrechte, Einsicht in den Strafakt zu nehmen. Sind Sie als Zeuge geladen, steht Ihnen das Recht auf Akteneinsicht dann zu, wenn Sie auch Opfer der Straftat sind. In diesem Fall erfolgt üblicherweise zunächst ein Anschluss als Privatbeteiligter und als solcher kann dann die Akteneinsicht vorgenommen werden.

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