Kann ich mich von Ihnen vertreten lassen, auch wenn Sie keinen Kooperationsvertrag mit meiner Rechtschutzversicherung haben?

Ja! In der Regel sehen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Rechtschutzversicherungen vor, dass der Rechtschutzversicherte seinen Rechtsanwalt frei wählen kann. Das bedeutet für Sie, dass Sie nicht an die Vorschläge Ihrer Versicherung gebunden sind, sondern sich Ihren Anwalt selbst aussuchen können. Gerne übernehme ich nach einem ersten unverbindlichen Erstgespräch die Anfrage bei Ihrer Versicherung, ob Ihr Fall von der Versicherung gedeckt wird.

Für die Richtigkeit und Aktualität der juristischen Inhalte dieser Website wird keine Haftung übernommen, insbesondere stellt die Darbietung der Information keine Rechtsberatung dar oder ist geeignet, bei konkreten Fragestellungen eine Rechtsberatung zu ersetzen. Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt MMag. Maximilian Höltl jederzeit gerne zur Verfügung.

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