Wieviel die Leistungen eines Rechtsanwalts kosten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe des Honorars des Rechtsanwalts hängt in erster Linie von den von diesem zu erbringenden Leistungen ab. Möglich ist etwa die Vereinbarung, die Leistungen auf Stundensatzbasis abzurechnen. Wenn vorab der Umfang der Leistungen abschätzbar ist, ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars denkbar. Ab einem gewissen Streitwert kann bei Gerichtsprozessen die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) vereinbart werden. Das RATG sieht abhängig von der Höhe des Streitwerts eine gewisse Entlohnung für die vom Rechtsanwalt bei Gericht erbrachten Leistungen (wie etwa Klagseinbringung oder Abhaltung einer Tagsatzung) vor. Der Vorteil der Abrechnung nach dem RATG liegt darin, dass sich ein möglicher Kostenersatz der Gegenseite ebenfalls am RATG orientiert und somit im Obsiegensfall der von der Gegenseite zu ersetzende Betrag im Wesentlichen dem entspricht, was an den eigenen Rechtsanwalt zu bezahlen ist.
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