In der Beratungspraxis ist häufig vor allem bei Start-Ups und jungen Gründern volle Kostentransparenz bei der Gründung ihrer Gesellschaft gewünscht, weshalb in der Folge eine kurze Übersicht über die Kosten der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dargestellt werden soll.

Die Gründungskosten setzen sich zusammen aus dem Honorar für die Erstellung und Verhandlung des Gesellschaftsvertrags und der notwendigen Begleitdokumente, dem Honorar des Notars für den Notariatsakt und die Beglaubigung von Unterschriften sowie den Gerichtsgebühren.

Für die Gründung einer österreichischen GmbH ist jedenfalls die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags erforderlich. Absolutes Mindesterfordernis ist darüber hinaus auch eine Musterzeichnung der künftigen Geschäftsführer sowie ein Antrag an das Firmenbuchgericht auf Eintragung der Gesellschaft.

Wird ein Rechtsanwalt mit diesen Leistungen beauftragt, so ist dessen Honorar für diese Leistungen grundsätzlich frei vereinbar. Je nach voraussichtlichem Aufwand, der abhängig von den zu behandelnden Themenkomplexen im Gesellschaftsvertrag und der Anzahl der Gesellschafter durchaus unterschiedlich sein kann, ist für diese Leistungen mit einem Honorar ab EUR 600 zuzüglich USt zu rechnen.

Immer öfter entscheiden sich die zukünftigen Gesellschafter darüber hinaus auch für den Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung oder eines Syndikatsvertrags, in dem weitergehende Punkte geregelt werden können. Eine solche Vereinbarung muss im Gegensatz zum Gesellschaftsvertrag nicht im Firmenbuch veröffentlicht werden, weshalb sich diese anbietet, darin vertrauliche Inhalte zu regeln.

Der Gesellschaftsvertrag ist zwingend in Form eines Notariatsakts zu errichten und die Unterschriften auf den Musterzeichnungen und dem Firmenbuchantrag sind zu beglaubigen, weshalb bei der Gründung die Beiziehung eines Notars erforderlich ist. Erfahrungsgemäß sind auch Notare bereit, für ihre Leistungen ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Als dritter Posten sind die Gerichtsgebühren für die Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch zu berücksichtigen. Die Höhe dieser Gebühren hängt von den einzutragenden Informationen ab und betragen etwa für die Eintragung einer GmbH mit zwei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer EUR 424.

Zusammengefasst ist daher für die Gründung einer österreichischen GmbH unter Einbeziehung eines Rechtsanwalts mit Kosten in Höhe von EUR 1.900 aufwärts zu rechnen, wobei die genauen Aufwendungen jeweils einzelfallbezogen zu berechnen und zu vereinbaren sind.

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